Schulden ohne Suehne by Kai A. Konrad & Holger Zschaepitz

Schulden ohne Suehne by Kai A. Konrad & Holger Zschaepitz

Author:Kai A. Konrad & Holger Zschaepitz [Konrad, Kai A. & Zschaepitz, Holger]
Language: deu
Format: epub
Publisher: dtv
Published: 0101-01-01T00:00:00+00:00


Bilanzkosmetik durch Sondervermögen

Für den eher kreativen Umgang der Bundesregierungen mit den Verfassungsprinzipien zur Verschuldung gibt es ein weiteres Indiz. Mit der Schaffung von sogenannten »Sondervermögen« haben sie Schulden am regulären Haushalt vorbei gemacht. Der Begriff beschönigt den Sachverhalt. Staatliche Sondervermögen sind in der Regel das Gegenteil dessen, was man landläufig unter Vermögen versteht. »Sonderschulden« wäre in vielen Fällen der treffendere Ausdruck. Es geht dabei oft um künftige Verbindlichkeiten oder Kreditaufnahmen, die kurzfristig aus dem laufenden Budget herausgenommen und großenteils erst später in den Haushalt überführt werden.

Der Bonner Grundgesetzkommentar zum Artikel 115 nennt eine ganze Reihe von Sondervermögen, darunter das ERP-Sondervermögen, den Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, das Bundeseisenbahnvermögen, den Erblastentilgungsfonds, den Entschädigungsfonds, den Fonds zur Förderung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet, die Versorgungsrücklage des Bundes, das Sondervermögen »Deutscher Binnenschifffahrtsfonds, den Fonds nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über eine finanzielle Hilfe für Doping-Opfer der DDR, den nationalen Solidaritätsfonds Aufbauhilfe, das Sondervermögen »Ufi-Abwicklungserlös«, den Klärschlamm-Entschädigungsfonds oder das Sondervermögen Deutsche Bundespost.232

Eines der vom Umfang her größten »Sondervermögen« ist der Erblastentilgungsfonds. In ihm wurden 1995 die Altschulden der DDR (aus dem »Kreditabwicklungsfonds«), die Finanzschulden der Treuhandanstalt (aus dem »Fonds Deutsche Einheit«), die Altschulden der ostdeutschen Wohnungswirtschaft und Altschulden gesellschaftlicher Einrichtungen zu einem Anfangsschuldenstand von über 170 Milliarden Euro zusammengefasst.233



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